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Höhere Mindestlöhne in der Reinigungsbranche

Die Mindestlöhne steigen 2023 um 5 Prozent. 3 Prozent durch die Teuerung, 2 Prozent Lohnerhöhung sieht der GAV 2022 - 2025 bereits vor. Dies haben die Sozialpartner vereinbart. Der Bundesrat hat die Mindestlöhne allgemeinverbindlich erklärt. Sie treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Sozialpartner verfolgen das Ziel, die Arbeit in der Reinigungsbranche aufzuwerten und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Seit der Einführung des Gesamtarbeitsvertrages Reinigung in der Deutschschweiz 2004 sind die Löhne der Arbeitnehmenden um 35 Prozent gestiegen.

Zu den Sozialpartnern gehören die Arbeitnehmendenvertretungen (Unia, Syna und VPOD) sowie die Arbeitgebenden-Vertretung Allpura. Allpura ist der Verband Schweizer Reinigungsunternehmen.

Weitere Medieninformationen finden Sie im Mediencenter.