GAV-Modul Unterhalt- und Spitalreinigung (5-D-23)
Was ist das Ziel vom Kurs?
Vertiefung der Kenntnisse in der Unterhaltsreinigung, Oberflächen- und Büroreinigung, verschiedene Bodenbeläge, Grundreinigung der Nasszellen sowie spezifische Reinigung im Gesundheitswesen und Fitness- & Wellnessbereich. Die Inhalte können sowohl theoretisch also auch praktisch wiedergegeben werden. Am Ende absolvieren die Teilnehmenden anhand des erlernten Wissens die Abschlussprüfung.
Kursinformation
Abschluss der Zwischenprüfung (GAV Lehrgang Basis-Modul)
GAV Unterstellung
Seit mindestens 3 Monaten die Vollzugskostenbeiträge vom Lohn abgezogen
Oberflächenreinigung (Mobiliar)
Büroreinigungen
Bodenreinigung, Textile Beläge
Bodenreinigung, Harte und Elastische Beläge
Sanitärreinigung
Hygiene- und Flächendesinfektion
Reinigen von speziellen Oberflächen
Scheuersaugmaschinen
Reinigen im Fitness- und Wellnessbereich
Reinigen im Gesundheitswesen
URS 1 + 2, Do., 08.06.2023, 8 -12h / 13 - 17h
URS 3 + 4, Do., 15.06. 2023, 8 -12h / 13 - 17h
URS 5 + 6, Do., 22.06. 2023, 8 -12h / 13 - 17h
URS 7 + 8, Do., 29.06. 2023, 8 -12h / 13 - 17h
URS 9 + 10, Do., 06.07. 2023, 8 -12h / 13 - 17h
Prüfung, Do., 13.07.2023, 10h – 12h
Bitte am ersten Kurstag Sicherheitsschuhe, Arbeitskleider und den Kursordner aus dem Basis-Modul mitnehmen.
Ausbildungszentrum Dietikon
Silbernstrasse 12
8953 Dietikon
Eintrag im Weiterbildungsbüchlein «GAV Lehrgang – Grundlagen der Reinigung»
Auf Verlangen Ausstellung eines Zertifikats durch die ZPK Reinigung
Interesse an diesem Kurs?
Vorliegende Kursanmeldung gilt als verbindlich. Für Absagen, die später als 3 Arbeitstage vor Kursbeginn erfolgen, wird der Firma eine Annullationsgebühr von CHF 100.- pro TeilnehmerIn verrechnet. Kursummeldungen von angemeldeten Teilnehmerinnen, die später als 3 Arbeitstage vor Kursbeginn erfolgen, wird der Firma CHF 45.- pro TeilnehmerIn verrechnet. Bei ausbleibender Kursabmeldung bis zum Kursende wird der Firma die reguläre Kursgebühr pro TeilnehmerIn verrechnet. Bei Vorweisen eines Arztzeugnisses im Falle von Krankheit/Unfall können die Gebühren erlassen werden.