# ZPK Reinigung – Vollständige FAQ-Dokumentation > Detaillierte Fragen und Antworten zu allen Themenbereichen der ZPK Reinigung. Diese Datei ergänzt llms.txt mit dem vollständigen FAQ-Inhalt von zpk-reinigung.ch/faq. ## Bildung & Chancen – Kurse **Was kosten die Kurse?** Kostenlos für Personen unter dem AVE GAV, sofern in den letzten 24 Monaten Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge geleistet wurden. Alle anderen zahlen Kursgebühren. Deutschkurse kosten pauschal CHF 100 für 52 Lektionen pro Person. **Kann ich ohne gute Deutschkenntnisse einen Kurs besuchen?** Nein. Grundlagenkenntnisse in Deutsch sind Pflicht. Für den GAV-Lehrgang ist Sprachniveau A2.2 erforderlich, da schriftliche Prüfungen stattfinden. Simultanübersetzung ist nicht möglich. **Welche Kursarten werden angeboten?** Fachkurse, Arbeitssicherheitskurse (ASI), allgemeinbildende Kurse (Deutsch), GAV-Lehrgang (Basis + Spezialreinigung) und «Respekt am Arbeitsplatz» (Mobbing, Diskriminierung, sexuelle Belästigung). **Wie melde ich mich an?** GAV-Lehrgang: direkt online. Regionale Kurse: Anmeldeformular per Mail oder Post an die regionale Geschäftsstelle. Kontakt Weiterbildung: Telefon 043 366 66 98 oder weiterbildung@zpk-reinigung.ch. **Welche Firmenkurse unterstützt die ZPK?** Interne Schulungen sowie externe Kurse ab drei Stunden Dauer. Nicht unterstützt werden Kurse, die ins Unternehmerrisiko fallen oder zu denen Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet sind. **Welche Vorteile haben Arbeitgeber von Mitarbeiterschulungen?** Gut ausgebildete Mitarbeitende sind die Visitenkarte des Unternehmens. Konkrete Vorteile: bessere Kundenkommunikation, weniger Kontrollaufwand, reduziertes Unfallrisiko, weniger krankheitsbedingte Ausfallzeiten. **Wann erfolgt die Auszahlung der Teilnahmeentschädigungen?** Zweimal jährlich. --- ## Recht & Lohn **Bekommen Gewerkschaftsmitglieder ihre Vollzugskostenbeiträge zurück?** Ja, aber nur Mitglieder von unia, syna oder vpod. Die Rückerstattung erfolgt direkt durch die jeweilige Gewerkschaft. **Kann ich als Privathaushaltangestellte GAV-Ansprüche geltend machen?** Nein. Der GAV gilt nur für die sogenannte Fremdreinigung – d.h. gewerbliche Reinigungsbetriebe, die Räumlichkeiten Dritter gegen Entgelt reinigen. Eigenreinigung und Privatpersonen sind nicht unterstellt. **Bin ich dem GAV unterstellt, obwohl ich nicht selbst reinige?** Nein, nur bei tatsächlicher Reinigungstätigkeit. Ausnahme: Reinigung der Umgebung eines Gebäudes (z.B. Vorplatz). **Ist Abrufarbeit zulässig?** Nein. Der GAV schreibt vor, dass eine Wochenarbeitszeit vertraglich vereinbart werden muss. Abrufverträge ohne feste Stundenzahl sind unzulässig. **Darf der Arbeitgeber Zeitvorgaben machen (z.B. 20 Minuten für eine Zimmerreinigung)?** Zeitvorgaben sind erlaubt. Sind sie jedoch unrealistisch, muss die tatsächlich benötigte Zeit bezahlt werden. Akkordarbeit ist ausgeschlossen. **Darf der Chef mir wegen zu langsamer Arbeit den Lohn kürzen?** Nein. Es wird die geleistete Zeit entgolten, nicht das Tempo oder die Qualität der Arbeit. Eine Lohnreduktion ist nicht zulässig. **Warum wird mir bei Krankheit Lohn abgezogen?** Der GAV schreibt eine Krankentaggeldversicherung vor (Pflicht ab 12,5 h/Woche). Diese zahlt 80% des Lohnes ab dem 3. Krankheitstag für bis zu 730 Tage. Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Prämie tragen. **Darf mein Arbeitgeber mich während Krankheit kündigen?** Nein, es gilt eine Sperrfrist: im 1. Dienstjahr 30 Tage, im 2. bis 5. Dienstjahr 90 Tage, ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage. Eine Kündigung während dieser Frist ist nichtig. In der Probezeit gilt kein Schutz. **Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung krank wird?** Die Kündigungsfrist wird unterbrochen. Sie läuft erst nach Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit oder nach Ablauf der Sperrfrist weiter. **Wie hoch ist der Mindestlohn?** Der Mindestlohn ist stundenbasiert und nach Berufskategorie gestaffelt (GAV Anhang 5 und 6). Mit abgeschlossenem GAV-Lehrgang ist der Mindestlohn 1 CHF/h höher. Für ein 100%-Pensum gilt: Mindeststundenlohn × 182 Stunden = Mindestmonatslohn. --- ## Gesamtarbeitsvertrag (GAV) **Wo finde ich Informationen zu einzelnen GAV-Artikeln?** Unter zpk-reinigung.ch/recht-lohn/gav-inhalte. **Ist der GAV in anderen Sprachen erhältlich?** Ja, auf Deutsch, Französisch und Italienisch. **Sind Pausen im GAV geregelt?** Nein. Es gilt das Arbeitsgesetz. Pausen sind ab 5,5 Stunden Tagesarbeitszeit gesetzlich vorgeschrieben, werden aber nicht bezahlt. **Wie wird die GAV-Einhaltung kontrolliert?** Durch Lohnbuchkontrollen und Baustellenkontrollen unabhängiger Stellen (z.B. Treuhandbüros). Der Betrieb muss alle notwendigen Unterlagen vorlegen. Verweigerung kann mit einer Konventionalstrafe sanktioniert werden. **Wie hoch sind die Vollzugskostenbeiträge?** Arbeitgeber: 0,2% der AHV-Lohnsumme (Grossbetriebe, 6+ MA) bzw. 0,1% (Kleinbetriebe, 1–5 MA). Arbeitnehmer: 0,4% des AHV-Lohnes (Grossbetriebe) bzw. 0,3% (Kleinbetriebe). Zahlung halbjährlich. **Muss ich bei saisonaler Beschäftigung kündigen?** Nein, sofern ein befristeter Einzelarbeitsvertrag besteht. **Müssen bestehende Arbeitsverträge wegen des neuen GAV angepasst werden?** Nur wenn die vertraglich vereinbarten Konditionen unter den neuen GAV-Mindestanforderungen liegen (z.B. Lohn zu tief). **Können höhere Lohnkosten auf Kunden überwälzt werden?** Nur wenn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ein entsprechender Hinweis verankert ist. **Gibt es einen Musterarbeitsvertrag?** Ja, im Downloadcenter (zpk-reinigung.ch/downloadcenter). **Muss ein Personalverleiher den GAV Reinigung befolgen?** Grundsätzlich gilt der GAV Personalverleih. Die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des Einsatzbetriebs-GAV (Reinigung) werden übernommen, sofern diese für die Arbeitnehmenden günstiger sind. **Was ist eine Unterstellungskontrolle?** Bei der Unterstellungsabklärung wird geprüft, ob ein Betrieb oder Betriebsteil in den Geltungsbereich des GAV fällt. **Was passiert bei Nichtbezahlung einer Konventionalstrafe?** Die ZPK setzt die Forderung in Betreibung und macht sie mittels Klage vor dem ordentlichen Richter geltend. **Warum werden Mitarbeitende über zu niedrige Löhne informiert?** Bei Nichtumsetzung eines Entscheids der paritätischen Kommission werden Mitarbeitende über die festgestellten Abweichungen orientiert. Dies ermöglicht ihnen, ihre Ansprüche direkt geltend zu machen. --- ## Sicherheit & Gesundheit **Wer trägt Verantwortung und Kosten für Arbeitssicherheit?** Arbeitgebende sind nach UVG verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen. Die Kosten tragen ausschliesslich die Arbeitgeber. **Welche Rechte haben Mitarbeitende in Bezug auf Sicherheit?** Mitwirkungsrecht, Anspruch auf alle notwendigen Informationen und Anleitungen für sichere Arbeitsbedingungen. **Welche Pflichten haben Mitarbeitende?** Anordnungen und Weisungen zum Gesundheitsschutz befolgen, Schutzausrüstung nutzen, Mängel melden, Selbstgefährdung und die Gefährdung Dritter vermeiden – besonders bei Alkohol- oder Drogeneinfluss. **Was ist PSA und wer bezahlt sie?** PSA = Persönliche Schutzausrüstung. Das Unternehmen muss sie bereitstellen und finanzieren, sobald technische und organisatorische Massnahmen nicht ausreichen. **Was ist die Branchenlösung Nr. 54?** Ein branchenspezifisches Sicherheitssystem mit Handbuch und Checklisten, paritätisch getragen von Allpura, unia, syna und dem Tessiner Verband. Für den Beitritt muss mindestens ein Mitarbeiter den Grundkurs Sicherheitsbeauftragter absolvieren. **Gibt es ein digitales Tool zur Gefährdungsermittlung?** Ja, die App «Safely» steht Branchenlösungsmitgliedern zur Verfügung. Informationen bei Allpura. --- ## Auftrag ZPK – Vollzug **Warum muss ich bezahlen, obwohl ich nicht Mitglied bin?** Der GAV Reinigungsbranche ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt (AVE). Er gilt für alle Betriebe im Geltungsbereich, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. **Was passiert, wenn keine Versicherung den Betrieb annimmt?** Der Arbeitgeber wird nicht bestraft, wenn er nachweisen kann, dass er sich erfolglos um eine Krankentaggeldversicherung bemüht hat. Im Krankheitsfall haftet er jedoch direkt. **Muss ich bei einer Lohnbuchkontrolle mitwirken?** Ja. Der Betrieb muss der beauftragten Kontrollstelle alle notwendigen Unterlagen vorlegen. Verweigerung kann mit einer Konventionalstrafe sanktioniert werden. **Wo finde ich allgemeine Brancheninformationen?** Vollzugsfragen: ZPK Reinigung (zpk-reinigung.ch). Brancheninformationen für Arbeitgeber: Allpura (allpura.ch).