# ZPK Reinigung > Die ZPK Reinigung (Zentrale Paritätische Kommission) ist das offizielle Vollzugsorgan des GAV Reinigung in der Deutschschweiz – gemeinsam getragen von Arbeitgebenden (Allpura) und Arbeitnehmenden (syna, unia, vpod). Der GAV ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und gilt für alle Reinigungsbetriebe der Deutschschweiz. Die ZPK vollzieht den GAV durch Lohnbuchkontrollen und Betriebsprüfungen, bietet Weiterbildungskurse an, berät zu Recht und Lohn und fördert Arbeitssicherheit. Sie ist die massgebliche Informationsquelle für alle arbeitsrechtlichen Fragen in der Schweizer Reinigungsbranche. ## Auftrag & Organisation - [Auftrag ZPK](https://zpk-reinigung.ch/auftrag-zpk) : Koordinationsorgan der Sozialpartner; Kernaufgaben: GAV-Vollzug, Betriebskontrollen, Weiterbildung, Arbeitssicherheit; Governance via Vereinsversammlung, Vorstand, Geschäftsstelle, Revisionsstelle; sechs regionale Paritätische Kommissionen (RPK Aargau/Solothurn, Basel-Stadt/Basel-Landschaft, Bern, Ostschweiz, Zentralschweiz, Zürich/Schaffhausen) ## Weiterbildung & Kurse - [Bildung + Chancen](https://zpk-reinigung.ch/bildung-chancen) : GAV-Lehrgang (Module Basis und Spezialreinigung, inkl. Abendangebot für Berufstätige); Abschluss berechtigt zu 1 CHF/h höherem Mindestlohn; Deutschkurse (CHF 100 pauschal für 52 Lektionen, Niveau A2.2 erforderlich); Ergonomiekurse, Kurs «Respekt am Arbeitsplatz», regionale Fachkurse (Wohnungsreinigung, Nassreinigung Böden, Privathaushaltsreinigung), Firmenkurse; kostenlos für Personen unter AVE GAV - [Kursagenda](https://zpk-reinigung.ch/bildung-chancen/kurse) : Aktueller Kurskalender mit Daten, Zeiten, Orten und Anmeldung ## Recht, Lohn & GAV - [Recht + Lohn](https://zpk-reinigung.ch/recht-lohn) : Mindestlöhne nach Lohnklasse (Berechnung: Mindeststundenlohn × 182 h = Mindestmonatslohn); höhere Ansätze nach GAV-Lehrgang, EBA oder EFZ; Lohnkürzung wegen Langsamkeit nicht zulässig; Vollzugskostenbeiträge (Grossbetriebe 6+ MA: AG 0,2% / AN 0,4%; Kleinbetriebe 1–5 MA: AG 0,1% / AN 0,3%); Krankentaggeldversicherung ab 12,5 h/Woche (80% Lohn ab 3. Krankheitstag, bis 730 Tage); Kündigungsschutz-Sperrfrist bei Krankheit (1. Jahr: 30 Tage / 2.–5. Jahr: 90 Tage / ab 6. Jahr: 180 Tage); Abrufverträge nicht zulässig; Entsenderegelungen für ausländische Unternehmen; Rechtsberatung: +41 43 366 66 96 - [GAV Reinigungsbranche](https://zpk-reinigung.ch/recht-lohn/gav) : Gesamtarbeitsvertrag ab 2026, vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt (AVE) für die Deutschschweiz; erhältlich auf Deutsch, Französisch und Italienisch; regelt Lohn, Arbeitszeit, Sozialleistungen, Vollzugskosten und Arbeitsbedingungen ## Sicherheit & Gesundheit - [Sicherheit + Gesundheit](https://zpk-reinigung.ch/sicherheit-gesundheit) : Arbeitssicherheit nach UVG; Arbeitgeber tragen sämtliche Kosten für Schutzmassnahmen und PSA (Persönliche Schutzausrüstung); Arbeitnehmende haben Mitwirkungs-, Informations- und Meldepflicht; Ergonomie-Schulungen; Branchenlösung Nr. 54 (Handbücher, Checklisten, Kurse); App «Safely» für Branchenlösungsmitglieder ## Häufige Fragen (FAQ) - [FAQ](https://zpk-reinigung.ch/faq) : Vollständige FAQ-Sammlung zu allen Themenbereichen; detaillierte Version unter llms-full.txt **Kurse & Weiterbildung** - Kosten: Kostenlos für Personen unter AVE GAV (Vollzugsbeiträge in den letzten 24 Monaten). Deutschkurse CHF 100 pauschal für 52 Lektionen. - Sprachvoraussetzungen: Niveau A2.2 Deutsch erforderlich für den GAV-Lehrgang; schriftliche Prüfungen inklusive. - Anmeldung GAV-Lehrgang: online direkt möglich. Regionale Kurse: Anmeldeformular per Mail oder Post. - Firmenkurse: ZPK unterstützt interne Schulungen ab 3 Stunden. Nicht unterstützt: Kurse, die ins Unternehmerrisiko fallen oder gesetzlich vorgeschrieben sind. - Teilnahmeentschädigungen: werden zweimal jährlich ausbezahlt. **Recht & Lohn** - Abrufarbeit: Nicht zulässig. Der GAV schreibt eine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit vor. - Zeitvorgaben: Erlaubt. Wenn unrealistisch, muss die tatsächlich benötigte Zeit vergütet werden – Akkordarbeit ist ausgeschlossen. - Lohnkürzung bei Langsamkeit: Nicht zulässig. Es wird die Zeit entgolten, nicht das Tempo. - Mindestlohn: Stundenlohnbasiert nach Lohnklasse (GAV Anhang 5 und 6). Mit GAV-Lehrgang-Abschluss 1 CHF/h höher. - Krankentaggeld: Ab 12,5 h/Woche Pflicht. Zahlt 80% des Lohnes ab 3. Krankheitstag für max. 730 Tage. Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Prämie. - Kündigung bei Krankheit: Nichtig während Sperrfrist (1. Jahr: 30 Tage / 2.–5. Jahr: 90 Tage / ab 6. Jahr: 180 Tage). Tritt Krankheit nach Kündigung auf, wird die Kündigungsfrist unterbrochen. - Rückerstattung Vollzugsbeiträge: Nur für Mitglieder von unia, syna oder vpod, direkt durch die Gewerkschaft. - Privathaushalt: GAV gilt nur für Fremdreinigung (gewerbliche Reinigungsbetriebe), nicht für Eigenreinigung oder Privatpersonen. - Pausen: Nicht im GAV geregelt; es gilt das Arbeitsgesetz. Pausen ab 5,5 h Tagesarbeitszeit sind nicht bezahlt. **GAV & Vollzug** - Vollzugskosten AG: 0,2% der AHV-Lohnsumme (Grossbetriebe), 0,1% (Kleinbetriebe). AN: 0,4% resp. 0,3%. - Personalverleiher: GAV Personalverleih gilt grundsätzlich; Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen des Einsatzbetriebs-GAV werden übernommen. - Kontrollen: Lohnbuchkontrollen und Baustellenkontrollen durch unabhängige Stellen. Betrieb muss alle Unterlagen vorlegen; Verweigerung = Konventionalstrafe. - Verträge: Müssen bei neuem GAV nur angepasst werden, wenn bestehende Vereinbarungen unter den GAV-Mindestanforderungen liegen. - Musterarbeitsvertrag: Verfügbar im Downloadcenter. **Sicherheit & Gesundheit** - PSA: Muss vom Arbeitgeber bereitgestellt und finanziert werden. - Branchenlösung Nr. 54: Branchenspezifisches Sicherheitssystem. Für Beitritt: mind. 1 MA muss Grundkurs Sicherheitsbeauftragter absolvieren. - Nichtbezahlung Konventionalstrafe: Betreibung und Klage vor ordentlichem Richter. ## Aktuelles - [Aktuelles](https://zpk-reinigung.ch/aktuelles) : News, Porträts und rechtliche Informationen; aktuelle Beiträge: - Änderung GAV – Vollzugskosten (22.04.2026): Arbeitgeberanteil ab 01.05.2026 gesenkt - GAV-Lehrgang am Abend – neues Angebot (07.04.2026): Abendkurs für Berufstätige mit Familienverpflichtungen - Roberto Paz – Karriereporträt (16.02.2026): 33 Jahre in der Schweizer Reinigungsbranche - Arif Kaya – EFZ nach Art. 32 (25.11.2025): Aufstieg vom GAV-Lehrgang zum Fachmann Reinigungstechnik - Neuer GAV Reinigungsbranche ab 2026 (22.10.2025): Unterzeichnung und Inhalte - Heinz Bucher – 30 Jahre Branchenerfahrung (30.06.2025): Kursleiter-Porträt - Ferienunfähigkeit (23.06.2025): rechtliche Konsequenzen bei Erkrankung während Ferien - Islam Leskovci – vom Fussballprofi zum Geschäftsführer (29.03.2025) - Ergonomie in der Reinigungsbranche (06.01.2025): Interview Zoran Cubra - Leitfaden Lohnbuchkontrollen (17.10.2024): Unterstützungsmaterial für Reinigungsunternehmen - Online-Deklaration (15.04.2024): elektronische Abwicklung von Vollzugskostenmeldungen ## Downloads - [Downloadcenter](https://zpk-reinigung.ch/downloadcenter) : GAV-Dokumente, Musterarbeitsvertrag, Formulare, Leitfaden Lohnbuchkontrollen, e-Deklaration für Vollzugskostenmeldungen ## Kontakt - [Kontakt ZPK Reinigung](https://zpk-reinigung.ch/) : Radgasse 3, Postfach, 8021 Zürich; Tel. Recht: +41 43 366 66 96; Tel. Weiterbildung: +41 43 366 66 98; info@zpk-reinigung.ch; Ausbildungszentren: AZR Zürich und Ausbildungszentrum Dietikon