Änderungen im Gesamtarbeitsvertrag Reinigung - Mindestlohnerhöhung und Beitragssenkung ab 2024
Aufgrund der aktuellen Teuerung haben die Vertragsparteien des GAV Reinigung beschlossen, die Mindestlöhne ab 2024 ausserordentlich zu erhöhen. Die Mindestlöhne für Mitarbeitende mit EFZ oder EBA-Abschluss bleiben jedoch unverändert. Der GAV-Beitrag soll von 0.65% auf 0.60% (bzw. für Kleinbetriebe bis 5 Angestellte von 0.45% auf 0.40%) reduziert werden.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.