Sicherheit + Gesundheit
Arbeitgebende sorgen für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden. Es ist im Interesse von allen, Unfälle zu vermeiden.
Arbeitgebende sorgen für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden. Es ist im Interesse von allen, Unfälle zu vermeiden.
Ein Unfall hat immer Folgen. Er kann sehr unangenehm für die Betroffene oder für den Betroffenen sein. Oft fällt die Person für einige Zeit aus. Unternehmen müssen sich um einen Ersatz kümmern. Das ist manchmal aufwendig und kostet Geld.
Jeder möchte Unfälle bei der Arbeit vermeiden. Arbeitgebende sorgen deshalb für die Sicherheit der Mitarbeitenden. Dies ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass Arbeitsbedingungen und Arbeitsumfeld so sicher wie möglich sind.
Wir haben Ihnen Broschüren, Flyer und häufige Fragen zusammengestellt. Darin finden Sie praktische Tipps und alles über die Pflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden.
Der Flyer erklärt, was im Notfall zu tun ist, listet die Notfallnummern auf und beschreibt die goldenen Regeln für sicheres Arbeiten.
Die Trägerschaft Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat ihn erarbeitet. Er ist wasserabweisend und passt in jede Jackentasche.
Der Flyer kann unter info@zpk-reinigung.ch (bitte Firmenadresse und gewünschte Anzahl Flyer angeben) oder auf der Webseite des Arbeitgeberverbandes Allpura bestellt werden.
Der Flyer ist kostenlos für alle GAV unterstellten Reinigungsfirmen, die Vollzugskostenbeiträge leisten.
Die Reinigungsbranche hat ein eigenes Sicherheitskonzept für Unternehmen erarbeitet. Es besteht aus einem Handbuch, Checklisten, Schulungen und weiteren Angeboten. Alle Angebote zusammen nennt man eine Branchenlösung.
Wir bieten unterschiedliche Kurse an um sich und andere zu schützen. Dazu gehören Kurse in Arbeitssicherheit aber auch «Respekt am Arbeitsplatz».
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Sicherheit und Gesundheit.
Die Trägerschaft Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist paritätisch zusammengesetzt.
Im Ausschuss Arbeitssicherheit sind: je zwei Vertreter/innen von Allpura und den Gewerkschaften Unia und Syna sowie ein/e Vertreter/in des ebenfalls angeschlossenen Tessiner Verbandes Associazione Ticinese delle Imprese di Pulizia e Facility Services (AIPCT).
Er wird von einem Arbeitssicherheits-Spezialisten und einem SUVA-Spezialisten begleitet.
Branchenlösungen stellen den Unternehmen ein branchenspezifisches Sicherheitssystem (Handbuch) und Checklisten zur Verfügung. Sie bieten auch Schulungen und andere Dienstleistungen an. Für die Anpassungen an den Betrieb und die Umsetzung vor Ort ist jedes Unternehmen selbst zuständig.
Branchenlösungen werden von den Sozialpartnern einer Branche getragen und in Zusammenarbeit mit Spezialist/innen der Arbeitssicherheit entwickelt.
Möchten Sie als Unternehmen der Branchenlösung EKAS Nr. 54 beitreten, muss mindestens ein/e Mitarbeitende/r den Grundkurs Sicherheitsbeauftragter (SiBe) der Trägerschaft absolvieren. In der Beitrittsgebühr sind die Kosten des SiBe-Grundkurses inbegriffen. Es wird eine Jahresgebühr abgestuft nach Firmengrösse erhoben. Nähere Informationen finden Sie beim Arbeitgeberverband Allpura.
Gemäss UVG (Art. 82, Absatz 1) sind Arbeitgebende verpflichtet, alle Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen, die «nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind».
Arbeitgebende tragen deshalb die Kosten für die Sicherheitsmassnahmen.
Bei allen Arbeitsbedingungen, die den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit betreffen, müssen Arbeitnehmende einbezogen werden. Mitarbeitende haben das Recht auf Mitwirkung, d.h. auf Mitsprache und alle notwendigen Informationen und Anleitungen, die für einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz notwendig sind.
Das Mitwirkungsrecht gilt grundsätzlich immer, auch wenn es keine Arbeitnehmervertretung im Unternehmen gibt.
Mitarbeitende haben aber auch folgende Pflichten:
Sie müssen alle Anordnungen und Weisungen betreffend Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit befolgen.
Die Arbeitnehmenden müssen insbesondere die persönlichen Schutzausrüstungen benützen und dürfen Schutzeinrichtungen nicht entfernen oder unwirksam machen.
Sie müssen Mängel betreffend Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit melden.
Mängel sind unverzüglich zu beheben. Wenn Arbeitnehmende dazu nicht befugt oder in der Lage sind, müssen sie die Mängel unverzüglich den Vorgesetzten melden.
Sie müssen Selbstgefährdung und die Gefährdung Dritter vermeiden.
Dies gilt insbesondere für den Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln.
Die Gefährdungsermittlungs-App «Safely» steht allen Mitgliedern der Branchenlösung für Arbeitssicherheit (EKAS Nr. 54) zur Verfügung. Sie stellt sämtliche Unterlagen und Dokumente der Branchenlösung online zur Verfügung.
Weitere Informationen sowie die Zugangsdaten erhalten Sie über die Geschäftsstelle von Allpura.
PSA ist eine geeignete Persönliche Schutzausrüstung. Diese muss das Unternehmen zur Verfügung stellen, wenn technische und organisatorische Massnahmen nicht ausreichen, um Mitarbeitende bei der Arbeit vor Gefahren zu schützen (ArGV3, Art. 27).
Es ist Aufgabe der Arbeitgebenden, die Mitarbeiter/innen mit der PSA zu versorgen und diese zu finanzieren.
Die Mitarbeitenden müssen über die korrekte Anwendung der Schutzkleidung informiert werden. Sie sind verpflichtet, die PSA zu tragen.
Bleiben Sie informiert und lesen Sie die neusten Mitteilungen der ZPK Reinigung.