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Recht + Lohn

Alles zum GAV

Der GAV Reinigungsbranche in der Deutschschweiz ist ein Tarifvertrag zwischen den Organisationen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Sie werden Sozialpartner genannt und bestehen aus dem Arbeitgeberverband Allpura und den Gewerkschaften Unia, Syna und VPOD

Hier finden Sie die aktuellen Löhne, den aktuellen GAV und Liste aller unterstellten Betriebe:

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Anpassungen ab 1. Januar 2024

Angepasster Vollzugskostenbeitrag und neue Mindestlöhne.

Anpassungen
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Löhne 2023
Minimallohn-Tabellen Unterhalts-, Spezial-, Spital- und Fahrzeugreinigung. Und hier die Berechnungsbeispiele.

Löhne GAV bis 2025
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Gesamtarbeitsvertrag 2022 – 2025
Den ganzen GAV hier downloaden. Die Version in Französisch und Italienisch sind hier unter Recht und Lohn zu finden.

GAV 2022 DE
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Unterstellte Betriebe
Folgende Reingungsunternehmen unterstehen dem GAV Reinigung.

Liste Firmen 2024

Alle GAV Bestimmungen

mit Fragen und Antworten sind hier online lesbar.

Vorherige GAV und Entscheide

Alle bisherigen Dokumente sind im Downloadcenter unter Recht und Lohn abgelegt.

Geltungsbereich

Der GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz gilt für alle Betriebe, die folgende Kriterien erfüllen: 

  • inlädischer oder ausländischer Reinigungsbetrieb oder Reinigungsbetriebsteil

  • mindestens sechs Angestellte

  • tätig in den Kantonen Zürich, Bern (ausgenommen der Verwaltungskreis Berner Jura), Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau oder Thurgau 

  • Ausführung von Unterhalts- und/oder Spezialreinigungsarbeiten an/in/um Gebäude und Fahrnisbauten oder an/in öffentlichen/gewerblichen Transportmitteln 

Der GAV ist allgemeinverbindlich erklärt (AVE, Allgemeinverbindlicherklärung). Seit dem 1.1.2012 gelten gewisse Bestimmungen für alle Reinigungsunternehmen mit Angestellten in der Deutschschweiz, auch für Mikrobetriebe (sog. eAVE, erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung). Die Verlängerungen und Anpassungen der entsprechenden Bestimmungen (AVE und eAVE) finden Sie hier.

Persönlich gilt der GAV bis und mit Stufe Vorarbeiter/in und Objektleiter/in, die selber Reinigungsaufgaben ausführen. Ausgenommen sind Kadermitarbeiter/innen ab Stufe Gebietsleiter/in und ähnliche Kaderfunktionen wie Branch Manager und Sektorleiter/in, administratives Personal, technisches Personal (Kalkulation) und Verkaufspersonal. Ausgenommen sind jugendliche Ferienaushilfen bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Für Lernende gilt der GAV mit Ausnahme der Art. 3,4,7, 17 sowie Anhang 5 und 6 (Minimallohntabellen).

Haben Sie noch Fragen?

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Gesamtarbeitsvertrag.

Ist der GAV in Fremdsprachen erhältlich?

Der GAV ist sowohl in deutscher als auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich.

Ist die Pausenregelung im GAV festgeschrieben?

Pausen sind im GAV nicht geregelt; es gilt das Arbeitsgesetz.

Pausen müssen bezogen werden, allerdings erst ab einer täglichen Arbeitszeit von 5.5 Stunden.

Pausen müssen vom Arbeitgebenden nicht bezahlt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie im Art. 15 im Arbeitsgesetz.

Wie wird kontrolliert, ob sich Firmen an den GAV halten (insbesondere bezüglich Lohnniveau)?

Ja. Firmen werden beispielsweise mittels Lohnbuchkontrollen oder Kontrollen von unabhängigen Stellen wie Treuhandbüros, Baustellenkontrollen kontrolliert.

Muss ich bei saisonal bedingter Beschäftigung Mitte April bis Ende Oktober meinen Mitarbeitenden schriftlich kündigen?

Nein, sofern ein befristeter Einzelarbeitsvertrag besteht.

Welche Kosten entstehen, wenn wir dem GAV freiwillig beitreten?

Folgende Vollzugskostenbeiträge werden geschuldet:
durch den Arbeitgeber: 0.2% der AHV-Lohnsumme seiner Mitarbeiter
durch den Arbeitnehmer: 0.45% seines AHV-Lohns

Wie lange hat man Zeit, die bisherigen Einzelarbeitsverträge zu ändern?

Wenn Sie Einzelarbeitsverträge abändern wollen, sind die vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. In gegenseitigem Einvernehmen können Einzelarbeitsverträge jederzeit abgeändert werden.

Bezahlt die PK Weiterbildungskurse?

Ja. Sie finden eine Übersicht der Deutsch- und Fachkurse und dem GAV-Lehrgang unter www.zpk-reinigung.ch/kurse.

Müssen bestehende Arbeitsverträge geändert werden in Bezug auf die Verweisung auf den GAV?

Nein, sofern die Bestimmungen des geltenden GAV eingehalten sind (Lohn etc.).

Können dem Kunden aufgrund des GAV entstehende Mehrkosten (z.B. Lohnanpassungen, Sozialleistungen etc.) überwälzt werden?

Dies hängt davon ab, ob sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reinigungsfirma ein entsprechender Hinweis findet, dass durch mögliche gesetzliche Änderungen entstandene Mehrkosten dem Kunden überwälzt werden können.

Gibt es einen Mustereinzelarbeitsvertrag?

Wir haben einen Mustereinzelarbeitsvertrag erstellt. Sie finden ihn im Downloadcenter.

Aktuelles

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    Im Kurs "Respekt am Arbeitsplatz" lernen Reinigungsprofis, eigene Grenzen zu setzen und andere zu respektieren.
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    Die ZPK Reinigung hat einen Leitfaden entwickelt, der Reinigungsunternehmen bei bevorstehenden Lohnbuchkontrollen unterstützen soll.
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