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Dank finanzieller Unterstützung zum Lehrabschluss EFZ

Daniel Thomet, Bildungsverantwortlicher bei Allpura im Gespräch

Die Reinigungsbranche wächst und braucht viele qualifizierte Fachkräfte. Mit der Finanzierung der Nachholbildung nach Art. 32 unterstützt die ZPK Reinigung interessierte Reinigerinnen und Reiniger und ermöglicht ihnen eine fundierte Berufsausbildung mit Abschluss eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ.

Für die gesamte Branche ist die Finanzierung der Erwachsenenbildung sehr wichtig. Daniel Thomet, Bildungsverantwortlicher beim Arbeitgeberverband Allpura erklärt im Gespräch, was die Ausbildung bringt und welchen Nutzen die finanzielle Unterstützung für die Teilnehmenden hat. Zuerst wollten wir von ihm wissen, wie die finanzielle Unterstützung durch die ZPK aussieht.

Daniel Thomet: Die Unterstützung der ZPK greift in verschiedene Bereiche der Ausbildung.

Dazu gehören die überbetrieblichen Kurse (ÜK), die Berufsfachschule und das Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung).

Konkret finanziert die ZPK:

  • Übernachtungs-, Reise- und Verpflegungskosten

  • Lehrmittel für den Unterricht (Berufskunde), allgemeine Bildung und bis zu CHF 500 für ein Notebook

  • Teilnahmeentschädigung von CHF 160 pro Tag

  • Kurskosten für die ÜK

  • Kosten für das Qualifikationsverfahren

Die Unterstützung geht an Betriebe, die den Teilnehmenden den vollen Lohn während der Schul- und Kurstage bezahlen. Wenn der Betrieb nachweist, dass die Kosten direkt den Teilnehmenden vergütet werden, übernimmt die ZPK die gesamten Ausbildungskosten. Damit stellt die ZPK den Berufsabschluss für Erwachsene auf die gleiche Stufe wie einen Lehrvertrag. Denn dieser ist für Lernende kostenlos.

«Eine gut ausgebildete Belegschaft macht einen echten Unterschied.»

Seit wann unterstützt die ZPK die Nachholbildung nach Art. 32?

Anspruch auf diese Leistungen haben Erwachsene, die ab August 2023 mit der Nachholbildung angefangen haben. Die finanzielle Unterstützung ist ein Projekt, das mindestens über drei Lehrgänge läuft – seit August 2023 und bis August 2025. Danach prüfen wir den Erfolg und entscheiden, ob die finanzielle Unterstützung weitergeführt wird oder nicht.

Wer hat Anspruch auf die finanzielle Unterstützung?

Anspruch haben erwachsene Teilnehmende, die in GAV-unterstellten Betrieben angestellt sind und für die Vollzugskostenbeiträge abgerechnet wurden.

«Wir brauchen mehr gut ausgebildete Fachkräfte, weil die gesamte Branche wächst und die Anforderungen steigen.»

Welche Auswirkungen wird die finanzielle Unterstützung hinsichtlich Teilnahme und den Erfolg der Teilnehmenden haben?

Durch die finanzielle Unterstützung haben viele überhaupt erst Zugang zur Bildung. Die Teilnehmenden können sich voll auf die Schule und die ÜK konzentrieren, weil sie während dieser Zeiten nicht arbeiten müssen.

Nicht nur für jeden einzelnen Teilnehmenden, auch für die gesamte Branche ist die Finanzierung der Erwachsenenbildung wirklich wichtig.

Wieso?

Weil die Zahl der gut ausgebildeten Fachkräfte mit EFZ-Abschluss damit in den nächsten sechs bis acht Jahren steigt. Und das wiederum heisst, dass die Qualität der Arbeit besser wird. Wir machen uns keine Illusionen, damit wirken wir dem allgemeinen grossen Fachkräftemangel in der Branche nicht entgegen. Wir motivieren aber Reinigerinnen und Reiniger, sich noch besser auszubilden. Mit einem EFZ-Abschluss hat jeder Reiniger, jede Reinigerin auch Zugang zu weiteren höheren Ausbildungen, wie z.B. der Berufsprüfung.

«Die Nachholbildung nach Artikel 32 ist also eine klassische Win-Win-Situation für alle: Zuerst investieren, dann profitieren.»

Wir brauchen diese qualifizierten, gut ausgebildeten Fachkräfte, weil die gesamte Branche wächst, und auch weil die Ansprüche an den Beruf steigen und der Anteil an ungelernten Mitarbeitenden ziemlich hoch ist.

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Daniel Thomet, Leiter Bildung beim Arbeitgeberverband Allpura

Das Wichtigste in Kürze

Durch die Nachholbildung nach Art. 32 können Erwachsenen in nur zwei Jahren das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Gebäudereiniger, Gebäudereinigerin machen. Die Ausbildung dauert 2 Jahre und startet jeweils Mitte August. Die Teilnehmenden lernen Berufskunde, Fachkunde und Praxis sowie Allgemeinbildung. Im Unterricht werden alle Inhalte für das Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung) erarbeitet.

Die Ausbildung nach Artikel 32 BBV richtet sich an langjährige Mitarbeitende in der Reinigungsbranche, die bereits über viel Erfahrung verfügen, aber noch keinen Berufsabschluss in der Schweiz haben. Auch Berufsleute sind angesprochen, die ihrer Karriere neue Impulse geben oder mehr Verantwortung übernehmen möchten. Ausserdem ist die Berufsausbildung für Erwachsenen auch eine Chance für motivierte Quereinsteiger.

Wer die Nachholbildung nach Art. 32 besuchen will, muss 5 Jahre Berufserfahrung vorweisen, davon 3 Jahre in der Reinigungsbranche (bis zur Abschlussprüfung).

Mehr zur Nachholbildung nach Artikel 32

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