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Änderung im GAV - Vollzugskosten: Reduktion der Arbeitgeberbeiträge

Information über eine allgemeinverbindlich erklärte Änderung des GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz.

Der Arbeitgeberanteil an den Vollzugskostenbeiträgen (Art. 20 GAV) wird gesenkt. Diese Regelung gilt ab 1. Mai 2026.

Aufgrund dieser Änderung werden die Deklarationstermine für dieses Jahr leicht angepasst.

Die Abrechnung erfolgt ausnahmsweise:

  • Januar bis April – alte Beiträge

  • Mai bis Dezember – neue, tiefere Beiträge

Die Deklarationsformulare für die erste Periode werden voraussichtlich Ende Mai 2026 verschickt.

Reduktion der Arbeitgeberbeiträge ab 1. Mai

Betriebe mit 6+ Mitarbeitenden

  • Neu: 0.55% (0.40% Mitarbeitende + 0.15% Arbeitgebende)

  • Bisher: 0.60% (0.40% Arbeitnehmende + 0.20% Arbeitgebende)

Kleinbetriebe (1–5 Mitarbeitende)

  • Neu: 0.35% (0.30% Mitarbeitende + 0.05% Arbeitgebende)

  • Bisher: 0.40% (0.30% Arbeitnehmende + 0.10% Arbeitgebende)

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