Arbeitssicherheit_3001
Verständigung in deutscher Sprache ist obligatorisch
• Gesetzliche Grundlagen
• Sinn und Zweck der Arbeitssicherheit
• Unfallgefahren
• Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
• Ergonomie am Arbeitsplatz
• Tragbare Leitern und Gerüste
• Arbeitssicherheit und PSA
• Absturzsicherung für Glas- und Fassadenreinigung
• Chemie (Gefahrenstoffe)
• Strom
• Gesundheitsschutz
• Notfallplanung
• Wichtige SUVA-Broschüren zum Thema Arbeitssicherheit
08.00-17.00 Uhr
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Vorliegende Kursanmeldung gilt als verbindlich. Für Kursabmeldungen, die weniger als 3 Arbeitstage vor Kursbeginn erfolgen, wird der Arbeitgeberin eine Annullationsgebühr von CHF 100.-- für einen ganztägigen Kurs und CHF 50.-- für einen halbtägigen Kurs pro ArbeitnehmerIn verrechnet. Bei ausbleibender Kursabmeldung bis zum Kursende wird die reguläre Kursgebühr (zwischen CHF 250.-- und CHF 500.--) verrechnet. Bei Kursummeldungen von angemeldeten ArbeitnehmerInnen, die später als 3 Arbeitstage vor Kursbeginn erfolgen, wird der Arbeitgeberin eine Gebühr von CHF 45.-- pro ArbeitnehmerIn verrechnet. Bei Vorweisen eines Arztzeugnisses im Falle von Krankheit/Unfall oder bei weiteren unverschuldeten Absenzen können die Gebühren erlassen werden.