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GAV-Modul Spezialreinigung (4-S-25)

Was ist das Ziel vom Kurs?

Vertiefung der Kenntnisse in der Arbeitssicherheit, Baureinigung, verschiedene Bodenbeläge, Grundreinigung der Nasszellen sowie im Küchen- und Lebensmittelbereich. Die Inhalte können sowohl theoretisch also auch praktisch wiedergegeben werden. Am Ende absolvieren die Teilnehmenden anhand des erlernten Wissens die Abschlussprüfung.

Kursinformation

Was sind die Teilnahmebedingungen?
  • Abschluss der Zwischenprüfung (GAV Lehrgang Basis-Modul)

  • GAV Unterstellung

  • Seit mindestens 3 Monaten die Vollzugskostenbeiträge vom Lohn abgezogen

Was sind die Kursinhalte?
  • Arbeitssicherheit II

  • Fenster- und Storenreinigung

  • Baugrobreinigung

  • Baufeinreinigung

  • Textilbodenbeläge

  • Holzbodenbeläge

  • Elastische Bodenbeläge

  • Hartbodenbeläge

  • Grundreinigung (Nasszellen)

  • Küchen- und Lebensmittelbereich

Wann startet der Kurs?
23.08.2025
Wie lange dauert er?

23.08.25 Sr 1 & 2,

30.08.25 Sr 3 & 4,

06.09.25 Sr 5 & 6,

13.09.25 Sr 7 & 8,

20.09.25 Sr 9 & 10,

Prüfung, Sa. 27.09.2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Anmeldung bis?
4 Wochen vor Kursbeginn
Für wen ist der Kurs?
Mitarbeitende der Reinigungsbranche mit Abschluss der Zwischenprüfung (GAV Lehrgang)
In welcher Region findet der Kurs statt?
St. Gallen GAV-Lehrgang

Demutstrasse 115
9012 St. Gallen

Google Maps
Gibt es eine Kursbestätigung?

Eintrag im Weiterbildungsbüchlein «GAV Lehrgang – Grundlagen der Reinigung»

Auf Verlangen Ausstellung eines Zertifikats durch die ZPK Reinigung

Interesse an diesem Kurs?

Kursbestimmungen

Vorliegende Kursanmeldung gilt als verbindlich. Für Absagen, die später als 3 Arbeitstage vor Kursbeginn erfolgen, wird der Firma eine Annullationsgebühr von CHF 100.- pro TeilnehmerIn verrechnet. Kursummeldungen von angemeldeten Teilnehmerinnen, die später als 3 Arbeitstage vor Kursbeginn erfolgen, wird der Firma CHF 45.- pro TeilnehmerIn verrechnet. Bei ausbleibender Kursabmeldung bis zum Kursende wird der Firma die reguläre Kursgebühr pro TeilnehmerIn verrechnet. Bei Vorweisen eines Arztzeugnisses im Falle von Krankheit/Unfall können die Gebühren erlassen werden.