Neuer GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz
Lohnerhöhung ab 1. Januar 2026
Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Reinigung setzt ab 2026 ein klares Zeichen für weiterhin faire Arbeitsbedingungen in der Branche. Er gilt für sämtliche Reinigungsbetriebe in der Deutschschweiz mit ihren rund 75 000 Arbeitnehmenden. Der GAV sorgt ausserdem für Wettbewerbsgleichheit und trägt zu einer stabilen und professionellen Entwicklung der Reinigungsbranche bei.
Die Sozialpartner des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) Reinigung – der Arbeitgeberverband Gebäudedienstleistungen Allpura sowie die Gewerkschaften Unia, SYNA und VPOD – haben sich auf Anpassungen des GAV geeinigt.
Die neuen Bestimmungen wurden vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Der GAV gilt damit für sämtliche Arbeitgebende der Reinigungsbranche in der Deutschschweiz – unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit, wobei für Kleinbetriebe (1-5 Angestellte) nur die erleichtert allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen massgebend sind.