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Neuer GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz

Lohnerhöhung ab 1. Januar 2026

Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Reinigung setzt ab 2026 ein klares Zeichen für weiterhin faire Arbeitsbedingungen in der Branche. Er gilt für sämtliche Reinigungsbetriebe in der Deutschschweiz mit ihren rund 75 000 Arbeitnehmenden. Der GAV sorgt ausserdem für Wettbewerbsgleichheit und trägt zu einer stabilen und professionellen Entwicklung der Reinigungsbranche bei.

Die Sozialpartner des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) Reinigung – der Arbeitgeberverband Gebäudedienstleistungen Allpura sowie die Gewerkschaften Unia, SYNA und VPOD – haben sich auf Anpassungen des GAV geeinigt.

Die neuen Bestimmungen wurden vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Der GAV gilt damit für sämtliche Arbeitgebende der Reinigungsbranche in der Deutschschweiz – unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit, wobei für Kleinbetriebe (1-5 Angestellte) nur die erleichtert allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen massgebend sind.

Lohnerhöhungen ab 1. Januar 2026, Änderungen bei der Krankentaggeld-Versicherung

Neue Mindest-Stundenlöhne für die Lohnstufe I

Die Mindest-Stundenlöhne werden

  • am 1.1.2026 um 3 % und

  • per 1.1.2028 um weitere 2.5 % angehoben.

Neuer Mindest-Stundenlohn für die Lohnstufe II

Nach Absolvierung des lohnrelevanten GAV-Lehrgangs liegt der Mindest-Stundenlohn

  • neu CHF 1.50 über dem der Lohnstufe I (vorher CHF 1.00).

Neue Mindest-Monatslöhne (Basis 182 h)

für Reinigungsfachkräfte mit Ausbildung zum Fachmann Reinigungstechniker, zur Fachfrau Reinigungstechnikerin. Erhöhung um CHF 200

  • EFZ: neu CHF 4'700

  • EBA: neu CHF 4'200

Änderungen bei der Krankentaggeld-Versicherung (KTG)

Bei der Krankentaggeldversicherung wird die mögliche Aufschubfrist, während der Betriebe die Lohnfortzahlung selbst übernehmen können, von 60 auf 90 Tage verlängert.

Bisher war bis zu einem Anstellungspensum von 12.5 Stunden pro Woche keine Versicherung im GAV vorgeschrieben. Diese Grenze entfällt.

Damit sind zukünftig alle Reinigungsangestellten durch eine Krankentaggeldversicherung abgedeckt.

GAV seit 2004 – Meilenstein für die Branche

Der GAV bildet seit über zwanzig Jahren das Fundament für faire Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit. Er schafft klare und verbindliche Rahmenbedingungen für

  • existenzsichernde Löhne,

  • Arbeitszeiten,

  • Sozialleistungen und

  • Weiterbildungsmöglichkeiten.

Damit schützt er sowohl die Mitarbeitenden als auch die Betriebe vor unlauterem Wettbewerb, Lohndumping oder prekären Arbeitsverhältnissen.

Der GAV trägt wesentlich dazu bei, dass die Reinigungsbranche als wichtiger Dienstleistungssektor in der Schweiz professionell und sozial verantwortungsvoll aufgestellt ist. Gleichzeitig stärkt er die Attraktivität eines Berufsfeldes, welches in der öffentlichen Infrastruktur, im Gesundheitswesen und in der Privatwirtschaft eine zentrale Rolle spielt.

Alle Informationen zum GAV

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