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Änderungen im Gesamtarbeitsvertrag Reinigung - Mindestlohnerhöhung und Beitragssenkung ab 2024
Aufgrund der aktuellen Teuerung haben die Vertragsparteien des GAV Reinigung beschlossen, die Mindestlöhne ab 2024 ausserordentlich um 20 Rappen/Stunde zu erhöhen. Die Mindestlöhne für Mitarbeitende mit EFZ oder EBA-Abschluss bleiben jedoch unverändert. Der GAV-Beitrag soll von 0.65% auf 0.60% reduziert werden. Die neuen Mindestlöhne entnehmen Sie der Tabelle unten.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.